Liebe Freund*innen des gemeinschaftlichen Wohnens,
bei uns werden zwei 2-Zimmer-Wohnungen zur Miete frei
zum 01.02.2023:
2 Zimmer, Flur, Küche, Bad, Balkon; 50 m2; 7.35 Euro/m2 kalt plus Nebenkosten. Es sind Genossenschaftsanteile im Wert von 20.000 Euro und ein Wohnberechtigungsschein (1., 2. oder 3. Förderweg) erforderlich.
2 Zimmer, Flur, Küche, Bad, Balkon; 50 m2; 7.35 Euro/m2 kalt plus Nebenkosten. Es sind Genossenschaftsanteile im Wert von 20.000 Euro und ein Wohnberechtigungsschein (1., 2. oder 3. Förderweg) erforderlich.
zum 01.04.2023:
2 Zimmer, Flur, Küche, Bad, Balkon; 60 m2; 7.35 Euro/m2 kalt plus Nebenkosten. Es sind Genossenschaftsanteile im Wert von 24.000 Euro und ein Wohnberechtigungsschein (1., 2. oder 3. Förderweg) erforderlich.
2 Zimmer, Flur, Küche, Bad, Balkon; 60 m2; 7.35 Euro/m2 kalt plus Nebenkosten. Es sind Genossenschaftsanteile im Wert von 24.000 Euro und ein Wohnberechtigungsschein (1., 2. oder 3. Förderweg) erforderlich.
- Informationen zur Förderung des Erwerbes von Genossenschaftsanteilen findet ihr unter: www.kfw.de Suchbegriff 134
- Informationen zu Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/VVSH-VVSH000008919
Zusätzlich sind Vermögensgrenzen zu beachten.
Die Genossenschaftsanteile werden bei Auszug natürlich wieder satzungsgemäß zurückgezahlt.