AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

die Wohngenossenschaft Königsmoor eG – nachstehend WK genannt – vermietet einFerienapartment entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden,  soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen der WK und Ihnen zustande kommenden Vertrags über die Vermietung des Ferienapartments.

1. Abschluss des Vertrags

1.1. Mit der Buchung des Ferienapartments, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, entsteht ein verbindlicher Vertrag.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die der Gast unmittelbar nach erfolgter Buchung erhält. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2. Reservierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht
getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1. und 1.2. grundsätzlich zu einem für die Wohngenossenschaft Königsmoor und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der WK Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die WK. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1.2. entsprechend.

3. Rücktritt

3.1. Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts wird der WK eine Entschädigung geltend gemacht und zwar wie folgt:

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15%
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50%
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80%
danach bis Mietbeginn 90%

Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dass ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

3.2. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

3.3. Die Absage der Buchung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

4. Preise/Leistungen

4.1. Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Wahl- und Zusatzleistungen.

4.2. Die von der WK geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Ausschreibung.

 

5. Bezahlung

5.1. Nach erfolgter Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtleistungspreises fällig.

5.2. Der gesamte Leistungspreis einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6. Obliegenheiten des Gastes

6.1. Der Gast ist verpflichtet, der WK zur Geltendmachung von Ansprüchen Mängel und Störungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen.Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder von der WK verweigert wird.

6.2. Die Unterkunft darf nur mit der mit der WK vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht der WK zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer
angemessenen Mehrvergütung begründen.

6.3. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden
so gering wie möglich zu halten.

6.4. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

 

7. Haftung des Gastes

Der Gast ist verpflichtet,die Unterkunft nebst Inventar und eventueller Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Kommt es während des Aufenthaltes des Gastes durch dessen Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste zu einem Schaden, so hat der Gast die Pflicht, den entstandenen Schaden der WK zu melden und zu ersetzen.

8. Haftung der WK

Die vertragliche Haftung der WK für Schäden (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf das Dreifache des Leistungspreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Gastes von der WK, einem Erfüllungsgehilfen oder einem gesetzlichen Vertreter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

9. Anreisezeiten

9.1. Das Ferienapartment kann am Anreisetag ab 15.00 Uhr belegt werden und muss am Abreisetag stets bis 10.00 Uhr geräumt sein, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.

9.2. Bei einer Spätanreise (nach 18.00 Uhr) ist der Gast verpflichtet, die WK hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Mit der WK vereinbarte An- und Abreisetermine sind bindend. Es sei denn, es ist
eine andere Vereinbarung getroffen worden.

Wohngenossenschaft Königsmoor eG
Söhren 4-6
24248 Mönkeberg